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Ihre Spezialisten für Erbrecht und Erbschaftsteuer

ÜBER UNS

Unser Team, bestehend aus erfahrenen Steuerberatern und Rechtsanwälten, kümmert sich in angemessener und respektvoller Form um alle Angelegenheiten bezüglich der Thematik Erbschaft und Schenkung.

Das Erbrecht hat viele Tücken. Die gesetzlichen Erbregelungen führen in den meisten Fällen zu großen Problemen seitens der Erben. Manchmal scheitert das Vererben aber auch an demjenigen, der vererben möchte. Denken Sie nur mal an ein Testament, welches sich aufgrund von Formmängeln als unwirksam herausstellt! Durch ein individuell und professionell gestaltetes Testament kann dies jedoch vermieden werden.

Ob Testamentsgestaltung, Unternehmensnachfolge, Vermögensbewertung oder Geltendmachung von Freibeträgen – wir stehen Ihnen in allen Bereichen der Erbberatung tatkräftig zur Seite.


Tipps & Hilfen für Erbfragen
Was tun im Erbfall? Immobilien erben

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ERBBERATUNG

Wirksamkeit Vermächtnis

Testament Erben Tod Schenken Ehe

Mietshaus Freibetrag Steuer Kinder Erbfolge

Notar Gericht Geld Streit Anfechtung Nachfolge

minderjährig Zukunft Pflichtteil Familie

Ausgleich Erbteil Überschuldet

UNSERE LETZTEN FÄLLE
'Güterstandsschaukel' - Minimierung der Steuerlast

Minimierung einer Steuerlast durch vorzeitigen Zugewinnausgleich zu Lebzeiten

Die Aufgabe: Minimierung der Steuerlast über einen Zugewinnausgleichsanspruchs nach dem Tode zwischen vermögenden Ehegatten mit Immobilien- und gesellschaftsrechtlichem Vermögen.

Die Lösung: Lebzeitiger Zugewinnausgleich durch Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft und deren nachfolgender Neubegründung (Güterstandsschaukel), in notariell beglaubigter Form. Auch die Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchs konnte in unserem Hause realisiert werden.

Ergebnis: Erhebliche Steuerersparnis der Ehefrau, die einen Zugewinnausgleich schon zu Lebzeiten beanspruchen konnte, durch bestmögliche Nutzung der Freibeträge.

Testamentsgestaltung: Trennung von Privat- und Unternehmensvermögen unter Gründung einer Stiftung

Testamentsgestaltung mit Stiftung für einen jungen Unternehmer mit Familie und einem jährlichen Gewinn > 1,0 Mio im Jahr

Die Aufgabe: Aufgrund der hohen Erträge des inhabergeführten Unternehmens ist ein nicht kalkulierbares Risiko für Erbschaftsteuer in Millionenhöhe zu verhindern.

Die Lösung: Es wurde ein gemeinschaftliches Testament der Eheleute gestaltet. Dabei wurde als Alleinerbe des Unternehmers eine Familien-Stiftung eingesetzt, die auf den Todesfall zu gründen ist. Das gesamte Privatvermögen erhält hingegen die Ehefrau durch ein Vermächtnis. Es wurde ein Partner der St-B-K als Testamentsvollstrecker eingesetzt, um im Erbfall die Unternehmung fortzuführen und die Stiftung zu gründen.

Das Ergebnis: Die mögliche Erbschaftsteuer für das Unternehmensvermögen trifft die Stiftung. Das Privatvermögen ist gesichert. Das Unternehmen kann auch in der Stiftung fortgesetzt werden und die Gewinne an die Abkömmlinge ausgekehrt werden.

Überleitung eines Einzelunternehmens auf die nächste Generation und Umwandlung in eine GmbH & Co. KG

Die Aufgabe: An dem ertragstarken Einzelunternehmen des Vaters soll der Sohn beteiligt werden. Dies soll keine Erbschafts- und keine Einkommensteuer verursachen. Eine Haftungsbeschränkung ist gewünscht.

Die Lösung: Es wurde eine GmbH & Co. KG gegründet, an der der Sohn und der Vater zu 50 % beteiligt sind. Die Einzelunternehmung wird nach Umwandlungsgesetz rückwirkend auf den 01.01.2016 in die KG eingebracht.

Das Ergebnis: Der Sohn ist mit 50 % am Gewinn beteiligt. Die GmbH & Co. KG ist haftungsbeschränkt. Steuern wurden nicht ausgelöst. Die KG bietet im Gesellschaftsvertrag alle Möglichkeiten über Stimmrechte, Tätigkeitsvergütung und Erbfolgeregelungen die Interessen des Vaters und des Sohnes zu berücksichtigen.

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