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Unternehmensnachfolge

Geerbte landwirtschaftliche Grundstücke: Zur Bodengewinnbesteuerung bei Veräußerung

Grundstücke eines vom Rechtsvorgänger übernommenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs verbleiben bis zur Veräußerung im Betriebsvermögen, wenn keine eindeutige und unmissverständliche Betriebsaufgabeerklärung abgegeben wird. Dies hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschieden. Etwaige Zweifel an einer Betriebsaufgabe gingen zulasten des Steuerpflichtigen. Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (VI B 31/18).
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