Home Betriebsrente: Auch eine Ehe im hohen Alter bringt der Witwe einen Rentenanspruch

Betriebsrente: Auch eine Ehe im hohen Alter bringt der Witwe einen Rentenanspruch

Heimkosten ehemalige Partnerin

Die Klausel in einer betrieblichen Versorgungsordnung, nach der die Witwe eines Beschäftigten keine Hinterbliebenenrente beziehen kann, wenn sie den Arbeitnehmer nach Vollendung seines 60. Lebensjahres geheiratet hat, ist unwirksam. Denn damit wird gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters verstoßen.

Hier hatte der Mitarbeiter seine Frau rund 2 Jahre vor seinem Tod mit 61 Jahren geheiratet. Das Bundesarbeitsgericht hielt die deswegen vom ehemaligen Arbeitgeber ausgesprochene Ablehnung der Witwenrente für unwirksam. Die „Spätehenklausel“ führe zu einer „übermäßigen Beeinträchtigung der legitimen Interessen der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer“.

Ob damit gegebenenfalls auch ein Anspruch nach einer „Eheschließung auf dem Sterbebett“ gegeben sein soll, war nicht zu entscheiden (BAG, 3 AZR 137/13).

In der gesetzlichen Rentenversicherung steht eine Witwen-/Witwerrente seit einigen Jahren regelmäßig nur noch dann zu, wenn seit der Eheschließung mindestens ein Jahr vergangen ist.


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Rechtsanwalt Miles B. Bäßler