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Bundestag stimmt über Erbschaftsteuerreform ab

Unternehmensnachfolge

Es war bereits kurz nach 12, als die Parteien im Vermittlungsausschuss sich auf einen Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer einigten. Die Frist des Bundesverfassungsgerichts für eine Neuregelung war bereits verstrichen. Jetzt stimmt der Bundestag über die neue Gesetzgebung für Firmenerbschaften ab – eine Mehrheit gilt als sicher. Aber auch für den neuen Gesetzentwurf gibt es Kritik.

Das geltende Erbschaftsteuerrecht ist bereits zum vierten Mal vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Beanstandet wurden die aus Sicht der Richter zu weitreichenden Verschonungsregeln und die dadurch entstehenden Vergünstigungen für Erben von Familienunternehmen. Die zuletzt vom BFH gesetzte Frist hatte die Bundesregierung sogar verstreichen lassen müssen, da der vor der Sommerpause erarbeitete Gesetzentwurf keine Zustimmung unter den Parteien im Bundesrat erhielt. Nach der Androhung, dass die Verfassungsrichter selbst bei der Gesetzgebung tätig werden könnten, gab es nun eine Einigung im Vermittlungsausschuss. Der erarbeitete Kompromiss wird nun dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt. Trotz kritischer Stimmen der Grünen und der Linken gilt eine Mehrheit als gesichert.

Was ändert sich mit der Erbschaftsteuerreform?

Kern der Unstimmigkeiten im Erbschaftsteuergesetz ist die Erbschaft oder Schenkung von Familienunternehmen. Da befürchtet wurde, dass hohe Erbschaftsteuerzahlungen die Wirtschaftlichkeit und damit den Fortbestand der Unternehmen gefährden könnten, gab es weitreichende Ausnahmeregelungen. Da das Verfassungsgericht diese als verfassungswidrig erachtete, mussten nun also schärfere Regelungen getroffen werden.

Der neue Gesetzentwurf sieht auch weiterhin vor, dass für einen Familienbetrieb, der nach Erbfall oder Schenkung für sieben Jahre weitergeführt wird und bei dem alle Arbeitsplätze erhalten bleiben, weniger oder sogar keine Steuern gezahlt werden müssen. Lediglich die Voraussetzungen für einen Steuernachlass verschärfen sich.

Alle Unternehmen mit mehr als fünf (statt bisher 20) Mitarbeitern müssen nachweisen, dass alle Jobs erhalten bleiben. Beträgt das Betriebsvermögen mehr als 26 Millionen Euro, muss der neue Eigentümer zudem nachweisen, dass eine Steuerzahlung den Betrieb gefährden würde. Je höher das Vermögen ausfällt, desto geringer wird ein Nachlass ausfallen. Keinen Steuernachlass gibt es für Unternehmen mit mehr als 90 Millionen Euro Betriebsvermögen. Bisher lag die Grenze bei 142 Millionen.

Missbrauchspotential soll eingedämmt werden

Mit dem neuen Gesetz sollen auch Steuerschlupflöcher gestopft werden und so Missbrauch eingedämmt werden. Wertgegenstände, die typischerweise der privaten Lebensführung zuzurechnen sind (z. B. teure Autos, Kunst- oder andere Freizeit- und Luxusgegenstände), sind nicht mehr begünstigungsfähig. Solche Gegenstände können also nicht mehr kurz vor dem Tod oder der Übertragung des Unternehmens in das Betriebsvermögen überführt werden, um auf diese Weise steuerverschont an die Erben bzw. Nachfolger weitergegeben zu werden.

Zudem wurden mit der Reform Neuregelungen zur Ermittlung des Unternehmenswerts, zum Vorwegabschlag für Familienunternehmen und zur Steuerstundung umgesetzt.

Kritiker zweifeln Verfassungskonformität weiterhin an
Kritikern geht der neue Entwurf aber nicht weit genug. Einige halten die neuen Regeln nach wie vor für zu großzügig und bezweifeln, dass die Reform in dieser Form verfassungsrechtlich Bestand hat.


Brinkmann

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Steuerberater und Dipl.-Kfm. Matthias Brinkmann