Home Erbrecht: Bekritzelter Briefumschlag ist kein Testament

Erbrecht: Bekritzelter Briefumschlag ist kein Testament

Briefumschlag

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass die eigenwillige Formulierung eines Erblassers als Testament – auf einen Briefumschlag gekritzelt – „Meine Erben sind nicht würdig, meine Grundstücke zu besitzen“ nicht als klare Formulierung durchgehen kann. Denn es bliebe in der Wortwahl nach allgemeinem Verständnis unklar, ob es sich nur um eine Unmutsäußerung aus einer vorhandenen Verärgerung handele oder um eine echte Bestimmung als Erblasser. Auch die fehlende ausdrückliche Bezeichnung als Testament stehe einer Wirksamkeit von vorn herein entgegen. Es gelte die gesetzliche Erbfolge.

OLG Stuttgart, 8 W 341/14


Brinkmann

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Steuerberater und Dipl.-Kfm. Matthias Brinkmann