Erbrecht: Wenn ein Testamentsvollstrecker eine Beleidigung nur wiederholt …
Ein Testamentsvollstrecker kann vom Nachlassgericht – auf Antrag der Erben – aus seinem Amt entlassen werden, wenn er diese grob beleidigt hat. Dies gilt auch dann, wenn er sich dagegen sträubt, weil er nur etwas wiedergegeben habe, was ein anderer ausgesprochen hatte.
Hier ging es um die Bemerkung, dass die Witwe, deren Nachlass er verwaltete, sich auf den (verstorbenen) Ehepartner „nur aus finanziellen Gründen eingelassen“ habe. Das Gericht ging dennoch von einer nicht zu entschuldigenden Entgleisung des Testamentsvollstreckers aus.
KG Berlin, 6 W 112/15
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Rechtsanwalt Miles B. Bäßler