Erbschaftsteuer: Abgabenfrei nur, wenn die Immobilie unverzüglich bezogen wird
Ein Kind kann ein Haus nach dem Tod seiner Mutter erbschaftsteuerfrei übernehmen, wenn es selbst einzieht und wenigstens zehn Jahre darin lebt. Ist das Anwesen jedoch so heruntergekommen, dass es abgerissen und wieder neu aufgebaut werden muss, so gilt diese Vergünstigung für den Neubau nicht.
Die Erbschaftsteuer wird nach dem Verkehrswert des Grundstücks vor der Errichtung des neuen Gebäudes berechnet (hier von 640.000 Euro). Das Finanzgericht München: Der Steuervorteil knüpft an den Fortbestand der ererbten Immobilie an.
FG München, 4 K 847/13 vom 22.10.2014
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Steuerberater und Dipl.-Kfm. Matthias Brinkmann