Erst nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb geheiratet – keine Witwenrente
Ist ein Arbeitnehmer aus einem Betrieb ausgeschieden und bezieht er eine Betriebsrente, so ist damit regelmäßig auch der Anspruch auf eine Witwenrente verbunden, wenn er stirbt. Die betriebliche Versorgungsordnung kann jedoch vorsehen, dass die Hinterbliebenenrente nicht zusteht, wenn der Ex-Mitarbeiter erst nach Beginn seines Ruhestandes geheiratet hat. Das Bundesarbeitsgericht hat die entsprechende Regelung für rechtens erklärt.
BAG, 3 AZR 653/11
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Steuerberater und Dipl.-Kfm. Matthias Brinkmann