Home Mindestlohn und Erbschaftsteuer: Mehr Rechtssicherheit gefordert

Mindestlohn und Erbschaftsteuer: Mehr Rechtssicherheit gefordert

Mehr Rechtssicherheit für Steuerpflichtige und ihre Berater hat der Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Horst Vinken in seiner Rede zur Eröffnung des 53. Deutschen Steuerberaterkongresses 2015 in Hamburg gefordert. Besonderen Fokus legte er auf die Themen Erbschaftsteuer und Mindestlohn.

Bei der Erbschaftsteuer sei nur mit einer verfassungsfesten Neuregelung, die auf rückwirkende Änderungen verzichte, mehr Rechtssicherheit zu erlangen. „Ohne die Bedürfnisprüfung für Erwerber von großen Unternehmen ist die Neuregelung nicht verfassungsfest zu machen“, sagte Vinken. Die Einbeziehung des vorhandenen Privatvermögens, wie im Eckwertepapier des Bundesfinanzministeriums vorgesehen, lehne die BStBK jedoch ab, so der BStBK-Präsident. Er hält es stattdessen auf Basis des Bundesverfassungsgerichtsurteils für diskussionswürdig, miterworbenes sonstiges Vermögen in die Bedürfnisprüfung einzubeziehen. Denn dieses könne ohne größeren Mehraufwand berücksichtigt werden.

Auch beim Mindestlohn monierte Vinken die fehlende Rechtssicherheit. Konkret wies er auf eine Reihe unklarer Regelungen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung hin und forderte den Gesetzgeber auf, die Grenze für die Dokumentationspflicht abzusenken. Einzelne Regelungen führten zu weiteren, teilweise unzumutbaren bürokratischen Belastungen und großen Unsicherheiten bei den betroffenen Unternehmen. Im Sinne einer verbesserten Rechtssicherheit appelliere die BStBK an den Gesetzgeber, das Mindestlohngesetz um bürokratische Lasten zu entschlacken und unklare Regelungen zu verbessern.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 04.05.2015


Brinkmann

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Steuerberater und Dipl.-Kfm. Matthias Brinkmann