Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen sehr kritisch vom BVerfG hinterfragt
Sind die Vorteile für Unternehmenserben auf der Kippe? In einer mündlichen Verhandlung moniert das Verfassungsgericht die Rechtmäßigkeit des Erbschaftsteuergesetzes!
Bei der mündlichen Verhandlung am 8.7.2014 in Karlsruhe hat das Bundesverfassungsgericht die Vertreter der Bundesregierung mit sehr kritischen Fragen konfrontiert und damit klargestellt, dass Sie von der derzeitigen Regelung nicht viel hält, wie der DStV berichtet.
Das Gericht hat mit jeder weiteren Frage deutlich gemacht, dass die derzeitige Gesetzeslage hinsichtlich der Begünstigung von Betriebsvermögen sehr kritisch gesehen wird.
Nach den Erörterungen ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Verschonungsregelungen im Herbst durch das Urteil des BVerfG ins Wanken geraten, erheblich gestiegen. So stellt sich nun für viele die Frage nach dem praktischen Handlungsbedarf. Darauf weist aktuell der Deutsche Steuerberaterverband e.V. hin.
Die Situation muss für jeden Einzelfall geprüft werden. Jedoch gibt der DStV einen anschaulichen Kurzüberblick zu den Praxiskonsequenzen.
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Steuerberater und Dipl.-Kfm. Matthias Brinkmann