Wer unter einen Erbvertrag seine Unterschrift gesetzt hat, der kann nicht nur davon ausgehen, dass die wechselseitigen Interessen und Ansprüche darin geregelt sind. Das bedeutet auch, dass ein Vertragspartner nicht das Recht hat, einzelne Passagen zu ändern oder auch nur zu ergänzen, etwa durch ein hinzugekommenes Vermächtnis.Read more