Ein Mann ist mit seiner Klage gegen eine Klinik auf Herausgabe befruchteter Eizellen seiner verstorbenen Ehefrau gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe verneinte, wie schon die Vorinstanz, einen entsprechenden Anspruch. Gegen die Nichtzulassung der Revision ist die Beschwerde zum Bundesgerichtshof möglich.Weiterlesen