Ein Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) für unvereinbar mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz erklärt hat, für das aber eine Frist für die Fortgeltung und Neuregelung angeordnet wurde, ist auf „Altfälle“ weiterhin anzuwenden. Diese bisherige Rechtsprechung hat das Finanzgericht (FG) Hamburg bestätigt und hinzugefügt, dass im Fall des Erbschaftsteuerrechts dabei zeitlich der Eintritt des Erbfalls […]Read more