Testament-Vorlagen aus dem Internet sollten nicht ungeprüft übernommen werden
Mit dem Aufsetzen eines Testaments tun sich viele Menschen schwer. Schnelle Hilfe verspricht wie in vielen Bereichen das Internet. Das Netz bietet zahlreiche Standardvorlagen. Doch hier sollte man in jedem Fall Vorsicht walten lassen. Nicht jedes Muster passt auch für die individuellen Bedürfnisse und kann zu schwerwiegenden Problemen führen. Eine professionelle Erbberatung kann das Internet nicht ersetzen.
Auch wenn die meisten Vorlagen aus dem Internet von Experten für Erbrecht verfasst wurden sind diese nicht immer die beste Wahl. Ein Testament sollte immer individuell auf die Person und die jeweiligen Familienverhältnisse angepasst sein. Ein Mustertestament welches in einem Fall passend ist kann anderswo zu Problemen bis hin zum Rechtsstreit im Erbfall führen.
In vermeintlich einfachen Fällen wird z.B. oft zur Standardlösung „Berliner Testament“ gegriffen. Aber auch hier sind individuell Fragen zu klären. Wenn nichts besonderes geregelt wird …
- … ist das Testament für den länger Lebenden bindend!
- … ist das Testament aber nicht bindend bei Wiederverheiratung!
- … können die Erbschaftsteuerfreibeträge nicht optimal genutzt werden!
- … kann der Ehegatte als Erbe frei über das Vermögen verfügen, es also auch verprassen!
- … können den Kindern keine Vermögenswerte (z.B. Häuser) direkt zugewiesen werden, alle Erben alles!
All diese Konsequenzen können sinnvoll sein, entsprechen aber häufig nicht dem letzten Willen.
Bei der Erstellung eines Testamentes gilt es also viele Dinge im Vorfeld zu bedenken um seinen letzten Willen so auszuformulieren, dass er nach dem Tod auch erbrechtlich Bestand hat. Eine Erbberatung vom Profi ist daher immer ratsam. Mit der Erfahrung eines Experten können viele Fehler vermieden werden, die zu Streitigkeiten bei den Hinterbliebenen führen können.
Sie haben Fragen zum Thema Testamentvorlagen aus dem Internet?
Wenden Sie sich gerne an Ihren Partner für Testamentgestaltung
Steuerberater und Dipl.-Kfm. Matthias Brinkmann