Testament: Zweite Ehefrau kann der ersten in die Parade fahren
Verfassen ein Mann und seine Ehefrau ein Testament, in dem sie sich wechselseitig als alleinige Erben einsetzen und das auch für den Fall gelten soll, dass sich die beiden scheiden lassen, so kann das Testament – unter bestimmten Umständen – dennoch von einer zweiten Ehefrau widerrufen werden.
Im konkreten Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm wurde festgestellt, dass die zweite Frau zur Zeit des Todes des Mannes eine so genannte Pflichtteilsberechtigte sei, „die das erste Testament nicht berücksichtige“. Wird festgestellt, dass es nicht Wille des Mannes gewesen sein konnte, seine zweite Frau „zu übergehen“ – auch weil er in einem zweiten mit der neuen Frau geschriebenen Testament das erste widerrufen hatte –, so stehe der „aktuellen Witwe“ der Pflichtteil zu. Das gelte auch dann, wenn der Widerruf im zweiten Testament die erste Gattin vor Testamentseröffnung nicht erreicht hatte. Es wurde zwar deutlich, dass das erste Testament auch für den Fall einer Scheidung gelten sollte – nicht jedoch bei einer Wiederverheiratung.
OLG Hamm, 15 W 14/14
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Steuerberater und Dipl.-Kfm. Matthias Brinkmann