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Unternehmensnachfolge: Neues Erbschaftsteuergesetz vorgelegt

Bäckerei

Die Bundesregierung will die Erbschaftsteuer neu regeln, nachdem das Bundesverfassungsgericht Änderungen an den bisher geltenden Regeln angemahnt hat. Das Gericht hatte insbesondere die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen als zu weitgehend betrachtet.

Die Bundesregierung legte jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/5923) vor, mit dem eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Verschonung betrieblichen Vermögens und damit eine verfassungskonforme Erhebung der Steuer erreicht werden soll.

Ziel ist es, die vorhandene Beschäftigung in den übergehenden Betrieben weiterhin zu sichern und die mittelständisch geprägte Unternehmenskultur zu erhalten. „Traditionelle Unternehmen werden vielfach seit Generationen fortgeführt und sichern über Jahrzehnte zahlreiche Arbeitsplätze“, heißt es in dem Entwurf, in dem ausdrücklich festgestellt wird: „Vorrangiger Zweck des Gesetzentwurfes ist es nicht, Mehreinnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu erzielen.“

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 11.09.2015


Brinkmann

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Steuerberater und Dipl.-Kfm. Matthias Brinkmann