Home Verwaltungsrecht: Bestattungskosten sind vom Besteller zu bezahlen

Verwaltungsrecht: Bestattungskosten sind vom Besteller zu bezahlen

Füllt eine Frau nach dem Tod ihres Bruders beim Bestatter eine „Anmeldung einer Bestattung“ aus und unterschreibt sie den Antrag, so braucht sie sich nicht zu wundern, wenn sie anschließend auch den Gebührenbescheid (hier über mehr als 1.800 Euro) erhält. Sie kann nicht argumentieren, sie habe das Erbe ihres Bruders ausgeschlagen und sei selbst finanziell nicht in der Lage, die Beerdigungskosten aufzubringen.

Sie ist als Auftraggeberin Gebührenschuldnerin, „weil sie über das Bestattungsunternehmen Bestattungsleistungen bestellt hat“. Der Bescheid ist rechtmäßig.

VwG Gelsenkirchen, 13 K 3019/13


Brinkmann

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Steuerberater und Dipl.-Kfm. Matthias Brinkmann