Home Wann die Pflichtteilsstrafklausel trotz Pflichtteilsverlangen unschädlich ist

Wann die Pflichtteilsstrafklausel trotz Pflichtteilsverlangen unschädlich ist

Familie Schatten

Wer seinen Pflichtteilsanspruch geltend macht, aber nicht weiß, dass das Berliner Testament seiner Eltern ihn in diesem Fall auch von der späteren Erbschaft ausschließt, kann das Ruder noch einmal herumreißen. Durch den Verzicht auf den Pflichtteil nach Kenntnis der Strafklausel verliert er seinen späteren Erbanspruch nicht. So das Oberlandesgericht Rostock.

Im entschiedenen Fall hatten die Eltern zweier Geschwister ein „Berliner Testament“ aufgesetzt, in dem sie sich gegenseitig zu Erben eingesetzt hatten. Die Kinder sollten erst nach dem Tod des überlebenden Elternteils erben. Als die Mutter starb, verlangte die Schwester noch vor der Testamentseröffnung ihren Pflichtteil. Dass das Testament eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel enthält, wusste sie zu diesem Zeitpunkt nicht. Als sie davon erfuhr, verzichtete auf ihren Pflichtteil.

Nach dem Tod des Vaters stritt die Schwester mit ihrem Bruder darüber, ob sie, die den Pflichtteil gefordert hatte, enterbt ist. Das OLG Rostock kam zu dem Ergebnis, dass dem nicht so ist. Die Folgen der Pflichtteilsstrafklausel werden nur durch das bewusste Geltendmachen des Pflichtteils in Kenntnis der Klausel ausgelöst.

OLG Rostock, Beschluss vom 11.12.2014, 3 W 138/13


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Rechtsanwalt Miles B. Bäßler