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Testamentgestaltung

Verknüpfung zwischen Erbenstellung und Besuchspflicht ist sittenwidrig und nichtig

Erbe Geschwister Nichten Neffen
Setzt ein Erblasser erbrechtliche Vermögensvorteile als Druckmittel für zu Lebzeiten durchzuführende Besuche seiner Enkelkinder ein, ist eine an die Besuchspflicht geknüpfte bedingte Erbeinsetzung der Enkel sittenwidrig und damit nichtig. Die Enkel seien unter Berücksichtigung des hypothetischen Willens des Erblassers auch ohne Erfüllung der Besuchspflicht Miterben, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.
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Zwei Testamente auf demselben Papierbogen können ein Berliner Testament sein

Berliner Testament Papier Handschrift
Schreibt sowohl eine Ehefrau als auch ihr Ehemann auf demselben Papierbogen ein Testament zu Gunsten des Partners beziehungsweise der Partnerin und trennen sie die Verfügungen, indem sie den (hier: DIN A4-)Bogen in der Mitte auseinanderschneiden, so dass beide Verfügungen nun auf separaten Bögen zu lesen sind, dann ist aus ihnen dennoch zu erkennen, dass es […]
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