Ist der Tod einer Person eingetreten, so muß trotz der persönlichen Betroffenheit und Trauer ein erhebliches Maß an Aufgaben und Formalitäten erledigt werden, und dies möglichst schnell. Anderenfalls können erhebliche Schäden entstehen, wenn z.B. Verträge nicht zeitnah gekündigt werden etc. Häufig bieten Bestattungsinstitute hierzu Hilfen gegen entsprechende Bezahlung an.
Die nachstehende Aufstellung soll als Gedächtnisstütze für den Fall dienen, dass Sie selbst Maßnahmen ergreifen wollen oder müssen.
Diese Urkunde ist immens wichtig, weil insb. Banken und Versicherungen ohne deren Vorlage meist keine Konten oder Versicherungssummen freigeben. Auch für ein Erbscheinsverfahren ist diese Urkunde nötig.
Ebenso verhält es sich bei Risikolebensversicherungen.
(wenn der Todesfall durch Unfall eintrat)
Ebenfalls ist die gesetzliche Altersversicherung, also der zuständige Rentenversicherungsträger, zu informieren.
Beachten: Es gibt Sonderkündigungsrechte für die Erben des Mieters, lassen Sie sich beraten.
Wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechpartnerin für Erbfragen
Rechtsanwältin Sabrina Schülling