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Beerdigungskosten

Rentenversicherung: Beerdigungskosten können nicht aus überzahlter Rente beglichen werden

Eine überzahlte Rente, die die Rentenversicherung in Unkenntnis des Todes des Versicherten auf dessen Konto überweist, gehört nicht zum Nachlass und steht daher auch nicht zur Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten zur Verfügung. Sie muss von demjenigen zurückerstattet werden, der über das Konto verfügt hat. Dies hat das Sozialgericht (SG) Gießen entschieden.
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