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Grundstücksschenkung unter Auflage: Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

Grundstück Einfahrt Schenkung
Grundstücksschenkungen unter einer Auflage unterliegen hinsichtlich des Werts der Auflage der Grunderwerbsteuer, wenn die Auflage bei der Schenkungsteuer abziehbar ist. Das entschied der BFH. Unerheblich sei, ob die Auflage tatsächlich bei der Schenkungsteuer abgezogen wurde, erklärten die Richter. Das gelte selbst dann, wenn die Grundstücksschenkung insgesamt von der Schenkungsteuer befreit sei.
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Keine niedrigere Bewertung für gekündigten Kommanditanteil aus Billigkeitsgründen

Unterschrift Vertrag
Ein Kommanditanteil, der zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gekündigt war, ist für Zwecke der Erbschaftsteuer auch dann mit dem sich aus dem Bewertungsgesetz ergebenden Wert anzusetzen, wenn der Erbe tatsächlich nur eine niedrigere Abfindung erhält. Wie das Finanzgericht (FG) Münster entschieden hat, ist die Feststellung eines niedrigeren Werts aus Billigkeitsgründen nicht möglich. Das FG hat […]
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