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Erbschaftsteuerliche Privilegierung von Betriebsvermögen verfassungswidrig

Unternehmensnachfolge
Bundesverfassungsgericht setzt eine lange Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2016 Heute entschied das Bundesverfassungsgericht über die Erbschaftsteuerregelung für Unternehmenserben. Die bisherige Entlastungsregelung, durch die Erben kaum oder sogar keine Erbschaftsteuer für geerbtes Betriebsvermögen entrichten müssen, verstößt aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts in einigen Bereichen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art 3 Abs. 1 Grundgesetz.
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