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Erbverzicht

Pflegeheim: Tochter haftet trotz Ausschlagung der Erbschaft für rückständige Kosten

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Eine Tochter, die beim Einzug ihrer Mutter in ein Pflegeheim eine Kostenübernahmeerklärung unterschreibt, muss nach dem Versterben der Mutter auch dann die rückständigen Heimkosten übernehmen, wenn sie die Erbschaft nach der Mutter ausgeschlagen hat. Dies zeigt ein vom Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschiedener Fall. Konkret ging es um 5.600 Euro.
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Erbverzicht kann Kinder von Erbe ausschließen

Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben. Dies zeigt ein vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschiedener Fall. Danach schließt derjenige, der auf einen ihm testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet, auch seine Kinder vom Erbteil aus, wenn die Verzichtsvereinbarung nichts anderes bestimmt. Zudem ergibt sich aus der OLG-Entscheidung, dass, verzichtet ein Miterbe auf seine […]
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