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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Freibetragsregelung trotz Optionsmöglichkeit unionsrechtswidrig

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Eine in Großbritannien lebende Schenkerin, die hinsichtlich eines in Deutschland belegenen Grundstücks (beschränkt) schenkungsteuerpflichtig ist, hat Anspruch auf denselben Freibetrag wie ein Schenker, der in Deutschland wohnt und deshalb unbeschränkt steuerpflichtig ist. Das gilt nach einem Urteil des FG Düsseldorf ungeachtet der Möglichkeit, zur unbeschränkten Steuerpflicht zu optieren.
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