Wer Schäden an geerbten Gegenständen wie Grundstücken oder Gebäuden, deren Ursache vom Erblasser gesetzt wurde, die aber erst nach dessen Tod in Erscheinung getreten sind, beseitigt, kann die Kosten hierfür nicht als Nachlassverbindlichkeiten absetzen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.Read more