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Nießbrauch

Nießbrauch: Kein Abzug noch nicht verbrauchter größerer Erhaltungsaufwendungen durch den Einzelrechtsnachfolger

Immobilie Schenkung
Hat der Nießbraucher größere Erhaltungsaufwendungen nach § 82b der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) auf mehrere Jahre verteilt und wird der Nießbrauch innerhalb des Verteilungszeitraums beendet, kann der Eigentümer den verbliebenen Teil der Aufwendungen nicht als Werbungskosten geltend machen. Dies hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden.
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Vom Nießbraucher übernommene Tilgungs- und Zinsleistungen mindern den Wert des Nießbrauchs

Grundstück Nießbrauch
Bei der Wertermittlung eines Nießbrauchs für Zwecke der Schenkungssteuer ist die vom Nießbraucher übernommene Verpflichtung zur Zahlung von Tilgungen und Schuldzinsen mindernd zu berücksichtigen. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Münster klar. Die von ihm zugelassene Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen II R 4/16 anhängig.
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