Ein Erbe muss einem Pflichtteilsberechtigten über Schenkungen informieren. Das gelte auch dann, so das Oberlandesgericht Stuttgart, wenn der Erblasser noch zu Lebzeiten Werte verschenkt hat und das bereits mehrere Jahre zurückliegt. Denn die Höhe des Pflichtanteils berechnet sich nach dem Wert, der beim Tod des Erblassers vorhanden ist. Dazu gehören laut Gesetz aber auch Werte, […]Read more