Die im Zuge eines Scheidungsverfahrens vorgenommene Übertragung von Rentenanwartschaften von einem Ehepartner auf den anderen ist in der Regel endgültig. Selbst wenn der vom Versorgungsausgleich begünstigte Ehepartner stirbt, komme eine Rückabwicklung nur in engen Grenzen in Betracht, betont das Sozialgericht (SG) Berlin. Sie sei ausgeschlossen, wenn der Begünstigte die Rente bereits länger als drei Jahre […]Read more