Ein Kommanditanteil, der zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gekündigt war, ist für Zwecke der Erbschaftsteuer auch dann mit dem sich aus dem Bewertungsgesetz ergebenden Wert anzusetzen, wenn der Erbe tatsächlich nur eine niedrigere Abfindung erhält. Wie das Finanzgericht (FG) Münster entschieden hat, ist die Feststellung eines niedrigeren Werts aus Billigkeitsgründen nicht möglich. Das FG hat […]Read more