Eine akute Belastungsreaktion aufgrund der Trauer um den Partner ist in der Regel keine unerwartet schwere Erkrankung im Sinne der Reiserücktrittsbedingungen und gibt keinen Anspruch auf Erstattung der Stornierungskosten gegen die Reiserücktrittsversicherung. Dies stellt das Amtsgericht (AG) München klar.Read more